AGB
1. Allgemeines
Jegliche von der Rotex Metallbauteile GmbH (nachstehend Rotex) ausgeführten Verkäufe, Lieferungen und Projekte unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Annahme und Aufbewahrung der von der Rotex oder ihrer Zulieferer gelieferten Produkte durch den Käufer werden als Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers kommen nicht zur Anwendung.
2. Preise
Die Preise der Rotex verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, in CHF und exkl. MWSt. Allfällige Europreise sind nicht verbindlich.
3. Massanfertigungen
Kosten wegen nachträglichen Massänderungen werden in Rechnung gestellt.
4. Lieferfristen
Fristüberschreitungen
Aus Fristüberschreitungen entstehende Umtriebe gehen nicht zu unseren Lasten.
5. Lieferungen
Lieferungen erfolgen mit Stückgut-LKW ab Faktura-Endbetrag Fr.1000.– netto pro Sendung franko (frei Haus) jedoch unabgeladen.
6. Transportschäden
Transportschäden sind versichert und werden von uns vergütet, sofern der Empfänger von Bahn oder dem Camionneur eine Tatbestandsaufnahme erstellen lässt und uns diese gleichzeitig mit der Schadenmeldung zustellt.
7. Rabatte
Bitte produktspezifisch anfragen.
8. Zahlungskonditionen
Rotex ist berechtigt Bonitätsprüfungen vorzunehmen. Zudem behält sich Rotex das Recht vor, in eigenem Ermessen Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.
9. Mindestfakturierung
netto, exkl. MwSt: 100 CHF
10. Garantien
Fehlerhaftes Material wird von uns ersetzt, sofern entsprechende Mängelrügen innerhalb von 2 Jahren ab Fakturierung schriftlich bei uns angebracht werden. Folgeschäden und Umtriebe, die auf unsachgemässe Behandlungen der Ware zurückzuführen sind, werden von uns nicht übernommen.
11. Mangelrüge
Der Besteller ist verpflichtet die Ware, sofort nach Ablieferung, zu prüfen und abzunehmen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, auf jeden Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, da ansonst die Lieferung als angenommen gilt.
12. Eigentumsvorbehalt
Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt oder nicht mit Gebäuden fest verbunden ist, bleibt sie Eigentum der Rotex Metallbauteile GmbH. Diese ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte eintragen zu lassen.
13. Gerichtstand
Zur Beurteilung von Streitigkeiten ist das Gericht in Wil/SG zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird.